AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge der
IDY Connecting People & Brands GmbH
Spieljochstraße 32A
81825 München
Amtsgericht München HRB 282282, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE390009827
zum Zwecke der Nutzung der von ihr betriebenen Plattform mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
IDY Connecting People & Brands GmbH (nachfolgend: „IDY GmbH“) betreibt eine webbasierte, virtuelle Plattform zur Beteiligung von Verbrauchern an Werbekampagnen seitens werbetreibender Unternehmen zu Werbezwecken (nachfolgend: „Plattform“). Dazu betreibt die Agentur auf der Plattform einen Katalog von Werbeangeboten werbetreibender Unternehmen, den registrierte Verbraucher (nachfolgend: „Teilnehmern“) durchsuchen können. Bei Interesse an einem Produkt oder einer Kampagne können die Teilnehmer in die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend: „Verbraucherdaten“) zu Werbezwecken gegen die Zahlung eines Entgelts einwilligen.
Dies vorangestellt vereinbaren die Agentur und der Teilnehmer (nachfolgend: „die Parteien“) Folgendes:
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die IDY GmbH bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, die Plattform gemäß den Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen zu nutzen, insbesondere den Katalog von Werbeangeboten werbetreibender Unternehmen zu durchsuchen und bei Interesse an der Kontaktaufnahme durch ein Unternehmen zu Werbezwecken im Rahmen einer separaten Überlassungsvereinbarung in die Überlassung ihrer Verbraucherdaten an die IDY GmbHeinzuwilligen.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der IDY GmbH und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Fassung. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn die IDY GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen ist die Vereinbarung des vertraglichen Rahmens für die Nutzung der Plattform durch das Durchsuchen des Katalogs mit Werbeangeboten registrierter Unternehmen und die Überlassung der Verbraucherdaten an die IDY GmbH zur weiteren Übermittlung an das jeweils vom Teilnehmer ausgewählte Unternehmen zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken.
(2) Dieser Rahmenvertrag begründet noch keine Leistungspflichten für die Parteien. Solche werden erst durch den Abschluss individueller Überlassungsvereinbarungen gemäß § 4 dieses Vertrages begründet.
§3 Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch die IDY GmbH. Die Plattform steht Verbrauchern zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
(2) Der Teilnehmer hat im Zulassungsantrag seinen vollständigen Namen und seine E-Mail-Adresse anzugeben. Zugleich hat er diese Teilnahmebedingungen, die ihm zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden, herunterzuladen und zu lesen. Gleiches gilt für die Datenschutzbestimmungen. Nach Abschluss des Vorgangs wird dem Teilnehmer eine Bestätigungsmail zugesandt, die einen Bestätigungslink und eine Kopie dieser Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen enthält. Durch den Klick auf den Bestätigungslink gibt der Teilnehmer sein Angebot zum Abschluss dieser Teilnahmebedingungen ab. Die Annahme des Zulassungsantrages erfolgt durch eine sich daran anschließende Zulassungsbestätigung, die die IDY GmbH auslöst. Durch die Zulassung kommt ein Rahmenvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen der IDY GmbH und dem Teilnehmer nach diesen Teilnahmebedingungen zustande.
(3) Nach der Zulassung erhält der Teilnehmer Zugang zur Plattform. Dort hat er Zugriff auf sein Teilnehmerkonto und den Katalog von Werbeangeboten registrierter Unternehmen.
(4) Nach dem erstmaligen Einloggen, spätestens jedoch vor der vierten Buchung einer Kampagne muss der Teilnehmer in seinem Teilnehmerkonto seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine Bankverbindung hinterlegen. Er muss seine Identität und seine Telefonnummer verifizieren.
(5) Die Teilnahmebedingungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden, durch den Teilnehmer, indem er sein Teilnehmerkonto über einen entsprechenden Button in der App löscht.
(6) Der Login ist individualisiert und darf nur vom jeweils berechtigten Teilnehmer verwendet werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Teilnehmer die IDY GmbH hierüber unverzüglich informieren. Sobald die IDY GmbH von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird sie den Zugang des unberechtigten Teilnehmers sperren. Die IDY GmbH behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Teilnehmers zu ändern; in einem solchen Fall wird die IDY GmbH den Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren.
(7) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen. Er verpflichtet sich, der IDY GmbH alle Änderungen seiner Daten, insbesondere seiner Adresse, seiner Telefonnummer und seiner E-Mail-Adresse, entweder über die App oder durch eine E-Mail an service@idyou.app unverzüglich mitzuteilen.
(8) Dem Teilnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, neue Teilnehmer zur Zulassung auf der Plattform einzuladen. Ihm wird dazu Einladungs-Codes zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diesen Code per elektronischer Post nur an solche Adressaten zu versenden, die dieser Zusendung zuvor zugestimmt haben.
(9) Die IDY GmbH ist berechtigt, dem Teilnehmer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
§4 Individuelle Überlassungsvereinbarung
(1) Der Teilnehmer kann aus dem Katalog angebotener Werbekampagnen diejenigen Unternehmen auswählen, von denen er zu Werbezwecken bezüglich des jeweils angebotenen Produkts oder der angebotenen Kampagne für einen Zeitraum von sechs Monaten kontaktiert werden will.
(2) Über das Aufrufen einer von einem Unternehmen eingestellten Werbekampagne erhält der Teilnehmer Informationen über die Kampagne bzw. das zu bewerbende Produkt, die Art und Weise der Kontaktaufnahme sowie den Preis, den er für die Einwilligung in die Kontaktaufnahme von der IDY GmbH erhält. Entscheidet er sich für den Vertragsschluss, indem er auf den Button „IDY“ klickt, erhält er eine zusammenfassende Übersicht derjenigen Daten, die an das jeweilige Unternehmen zum Zwecke der Kontaktaufnahme für einen Zeitraum von sechs Monaten überlassen werden. Sobald er bestätigt, dass er die Teilnahmebedingungen, die zum Abruf und Ausdruck über einen Hyperlink an dieser Stelle noch einmal hinterlegt werden, gelesen und akzeptiert sowie die Kenntnisnahme bzgl. der Datenschutzhinweise bestätigt hat, kann er durch einen Klick auf den Button „Akzeptieren“ ein verbindliches Angebot zur entgeltlichen Überlassung seiner Daten an die IDY GmbH abgeben.
(3) Die IDY GmbH schickt dem Teilnehmer daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Erklärung des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird und die der Teilnehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Erklärung des Teilnehmers bei der IDY GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Eine Zahlungspflicht wird erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die IDY GmbH begründet, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
(4) Die IDY GmbH erhält dadurch das weltweite, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht, die Verbraucherdaten so lange wie für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich zu speichern und für die Dauer von sechs Monaten an das jeweils vom Teilnehmer in der Überlassungsvereinbarung ausgewählte Unternehmen zu Zwecken der Kontaktaufnahme zu Werbezwecken zu überlassen.
(5) Das datenschutzrechtliche Recht zum Widerruf einer Einwilligung nach Art. 7 DSGVO bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten beruht jedoch bis zum Abschluss der vom Verbraucher ausgewählten Kampagne nicht nur auf der vorstehenden Einwilligung, sondern erfolgt gleichzeitig zur Erfüllung dieses entgeltlichen Nutzungsvertrags.
(6) Der Teilnehmer kann innerhalb eines Monats nur an einer bestimmten Höchstzahl von Kampagnen teilnehmen. Dies sind aktuell monatlich maximal 10. Eine Herab- oder Heraufsetzung dieser Höchstzahl wird dem Teilnehmer mit einer Frist von einer Woche zum Monatsbeginn für den jeweils folgenden Monat mitgeteilt.
§ 5 Vergütung
(1) Der Teilnehmer erhält für die Teilnahme an einer Kampagne von der IDY GmbH den in der jeweiligen Kampagneninformation ausgewiesenen Preis nach den jeweils in der Kampagneninformation ausgewiesenen Bedingungen auf ein virtuelles, mit dem Teilnehmerkonto verknüpftes Konto.
(2) Über sein Teilnehmerkonto kann der Teilnehmer jederzeit die laufenden Kampagnen und den noch offenen Auszahlungsbetrag einsehen. Auch kann er einen detaillierten Kontoauszug herunterladen. Sobald das Kontoguthaben einen Betrag von 10 Euro übersteigt, erhält der Teilnehmer den Betrag zum Monatsanfang auf sein Bankkonto gutgeschrieben.
(3) Der Teilnehmer kann in der App einsehen, welchen Unternehmen er eine Werbeerlaubnis erteilt hat.
(4) Soweit die Berechtigung zur Verarbeitung der Verbraucherdaten vor Kampagnenende aus welchen Gründen auch immer wegfällt, hat der Verbraucher die Vergütung an die IDY GmbH zu erstatten.
§ 6 Datenschutz
Die Datenschutzhinweise der IDY GmbH für die Verarbeitung der personenbezogener Verbraucherdaten des Teilnehmers unter diesem Rahmenvertrag sowie unter den jeweiligen individuellen Überlassungsvereinbarungen sind unter www.idyou.de/Datenschutz-App einzusehen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Rahmenvertrag unterliegt deutschem Recht.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Rahmenvertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Rahmenvertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Rahmenvertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.